
AW: Artikelbeschreibung in Onlineshops
Vertragsgegenstand ist die Ware, die in der Bestellbestätigung steht und was der Kunde verstehen musste. Unter welchem Titel, "Rubrik" oder Kategorie das in dem Shop steht ist völlig nebensächlich, für den Vertrag sogar völlig egal.
Wenn der Kunde also eine Ware gekauft hat, bei der die Eigenschaften einer Apfelsine beschrieben wurde (die aus welchem Grund auch immer unter der Titel Apfel stand) hat der Kunde das Recht auf die Lieferung einer Ware, die diese Eigenschaften (in mittlerer Art und Güte) besitzt.
Selbstverständlich kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn es ihm objektiv nicht möglich ist, diese Ware zu liefern. Das regelt § 275 BGB, Bedingungen in den AGB des verkäufers, die dem entgegenstehen, sind rechtswidrig und somit irrelevant.
Objektiv nicht möglich wäre es, wenn zum Beispiel die Eigenschaften gar nicht möglich sind (eine Apfelsine kann nicht blau sein) oder es diese Ware auf dem Markt nicht mehr gibt (alle Apfelsinenbäume sind plötzlich wegen einer Krankheit abgestorben). Das nur ein Händler die nicht mehr liefern kann ist kein objektiver Grund, da in der Regel die Ware zu einem ähnlichen Preis verfügbar ist (irgendwo hab ich mal gelesen, dass 10% mehr für den Verkäufer noch zumutbar sind).
Und das Wichtigste an dem Rücktritt nach § 275 BGB: Der Kunde hat Anspruch auf Schadensersatz. Das wären zum Beispiel Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung, entgangener Gewinn (weil er eine so schöne Apfelsine hätte zu einem besseren Preis weiterverkaufen können) ....
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.