
AW: Rechte am selbsterstellen Bild
Urheberrechte hat immer der Ersteller eines Werkes.
Allerdings könnte der Ersteller gegen Urheberrechte eines anderen Urhebrs verstoßen haben, wenn er das Werk unberechtigt verwertet, bearbeitet oder nutzt. Auch ein "Nachmalen" wäre eine solche Verletzung.
Wie weit das geht und wie weit noch Ähnlichkeit vorhanden ist, muss immer im Einzelfall gesehen werden, wenn es nicht eine eindeutige Kopie des Werkes oder Teilen davon ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.