
AW: 2 Fragen zum domainrecht
1. Wenn damit keine Marken- oder gewerblichen namensrechte verletzt werden. Ist aber sehr wahrscheinliuch, wenn bereits eine Firma mit dem Namen "ABC" existiert. Dann kann man zur Unterlassung aufgefordert werden.
2. Klares nein. Der Ort (oder die Firma) hat kein recht auf die Dpomaine, wenn diese ausschließlich privat genutzt wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.