
AW: Artikel angeblich geliefert aber noch nicht von K. bezahlt
Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob sich K und V über die Versandart geeinigt haben. Wenn nichts vereinbart war und der K den Kauf von der Versandart abhängig gemacht hat, der V das aber nicht akzeptiert hat, ist kein Vertrag zustande gekommen (keine einheitliche Willenserklärung). Dann muss K nicht zahlen. Die Lieferung von V wäre dann ohne Grundlage gewesen.
Wenn vorher vereinbart war, welche Versandart genutzt wird, ist das Vertragsbestandteil. Einer nachträglichen Änderung muss der V nicht zustimmen, der Vertrag kam zustande, K muss zahlen. Allerdings muss V dann erfüllt haben, und das passiert erst, wenn die Ware beim K ist.
Der Nachweis dafür liegt bei V - weshalb mich schon wundert, warum überhaupt noch jemand was per Päckchen verschickt, wenn es rechtlich relevant ist. Die 1,50 ist das nun wirklich nicht wert.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.