
AW: Ruf Schädigung im Internet
Als Rufschädigung würde ich das nicht sehen, zumindest nicht nach Strafrecht.
Sicherlich kann der Betreiber (auch als Minderjähriger) zivilrechtlich dagegen vorgehen und das "virtuelle Hausverbot" einklagen. Ob das Sinn macht, vor allem weil der Aufwand ziemlich groß und mit ziemlichen Kosten verbunden ist (die es nur zurück geben könnte, wenn tatsächlich ein Zivilverfahren durchgeführt und der andere veruerteilt wurde). Auch glaube ich, dass es hier zu keinem Verfahren kommen würde, einer würde vorher zurückstecken.
Das was ich vorschlagen würde: Offensive Bekämpfung der Beiträge (Löschung, Kommentierung ....). Durch eine offene Begegnunfg mit dem Sachverhalt, würden auch die anderen Mitglieder der Community merken, wie der Hase läuft. Solche Subjekte haben nur eine Chance, wenn sie Publikum haben. Läuft das denen weg, hören auch die bald auf - schließlich verfolgen die einen Zweck, wenn der nicht erreicht werden kann ...
Hier sehe ich eher eine interne Lösung als die des Rechts. Ist wie in einer Familie, solange man über alles spricht, solange muss man auch keinen Familienrichter beauftragen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.