
AW: Domainname -"first in, first saved" oder "first bei DPMA gesichtert = meiner"?
Wenn eine Person seit Jahren privat eine Domaine nutzt und nun jemand kommt und sagt, er hätte den Namen (der jetzigen Domaine) "patentieren" lassen
Dann würde mir das zeigen, dass derjenige entweder gelogen hat oder absolut nicht weiss, was er tut. Namen kann man nicht patentieren lassen, bestenfalls markenrechtlich (als "Marke") schützen.
und fragt an, ob der Domainname, z.B. "hochgegen", übernehmen kann. Zweck soll wohl sein, dass der bisherige Name also z.B. max-mustermann.de dann in hochgegen.de umgewandelt wird.
Was ist das denn für ein Schwachsinn? Domainen können nicht "unmgewandelt" werden. Eine andere Bezeichnung ist eine andere Domaine. Punkt.
Wenn der jetzige Besitzer der Domaine die Seite weiterhin privat nutzen will und die Seite auch nicht freiwillig abgeben oder verkaufen will, könnte es dann evtl. zu einem Prozess kommen, weil sich jemand den Begriff aktuell hat sichern lassen?
Nicht wenn er sie ausschließlich privat nutzt. Dann nützt auch der Schutz als Marke nichts. Bei bisheriger gewerblicher Nutzung könnte gewerbliches Namensrecht der Marke vorgehen.
Auch kann niemand die Herausgabe der Doamin verlangen, lediglich bei gewerblicher Nutzung könnte eine Unterlassung der Nutzung (Stilllegung) verlangt werden (die Herausgabe ist ein absoluter Ausnahmefall und kommt nur bei notorisch bekannten Marken zum Tragen, das kann aber kaum eine neu angemeldete Marke sein).
Müsste der Besitzer der Domaine denn auf seinen Namen, den er schon Jahre privat nutzt, auf den Besitz verzichten um ihn jemand abzugeben,
Muss er nicht.
um ihn jemand abzugeben, der nun seine Webseite unter dieser Domaine aufmachen möchte?
Muss er erst recht nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.