
AW: Angeobtsbeschreibung 2 Tage vor Ablauf geändert
Meiner Meinung nach ja. Zu prüfen wäre nur, ob der Bieter NACH der Änderung nochmal geboten hat. Denn dann könnte man von Kenntnis ausgehen. Ob er sie hatte ist meiner Meinung nach nebensächlich, er hätte sie haben können.
Ansonsten wäre Anfechtung möglich. Das hätte zur Wirkung dass gar kein Vertrag zustande gekommen ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.