
AW: Urheberecht, Personen in Videos
Das mit dem Urheberrecht ist richtig. Das liegt ausschließlich beim Sender (oder der mit der Erstellung beauftragten Firma). Da kann weder X noch Y dagegen vorgehen.
Auch dürfte üble Nachrede oder Beleidigung kaum gegeben sein, sonst wäre es kaum ausgestrahlt worden.
Weswegen X und/oder Y jedoch gegen A vorgehen können: Dem Recht am eigenen Bild. Denn die Berechtigung von X und Y kann sich ausschließlich auf den Sender beziehen, eine weitergehende Veöffentlichung (selbst wenn es als "privat" gekennzeichnet ist, bleibt es eine Veröffentlichung) kann untersagt werden.
Ich bin der Meinung, dass Person X an dem Video eigentlich kein Urheberecht mehr besitzt,
Er hat es nie besessen, selbst wen er es selbst hochgeladen hätte.
soweit ich weiß müssen alle die beim Sender bzw. in einem Video gesehen werden einen Vertrag unterschreiben, wegen den rechten an dem Videomaterial usw. , deswegen kann eigentlich nur der Sender etwas dagegen unternehmen.
Soweit es das Urheberrecht angeht, ja.
Herr A ist also total sicher und muss garnichts tun.
Das sollte A nicht sein, denn über dasRecht am eigenen Bild kann X und Y immer noch dagegen vorgehen.
Von dem Sender mal ganz abgesehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.