
AW: Domain älter als Marke
Bei gewerblicher Nutzung hat der Markeninhaber das Recht, die Unterlassung der Nutzung der Domain zu verlangen.
Allerdings könnte dem eventuell ein älteres Marken- oder gewerbliches Namensrecht entgegenstehen, wenn die Domain bisher gewerblich verwendet wurde. Müsste man im Einzelfall sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.