Bsp.: Wenn man als Dienstleister eine Email eines Internetportals bekommt, welche darauf aufmerksam macht, dass dieses Internetportal sich in seine Dienstleistungssparte spezialisiert hat- macht Betreiber des Internetportals sich strafbar, auch wenn er mehrere Emails abschickt?
Entschuldigung für diese warscheinlich häufig gestellt Frage, aber meines Wissens ändert sich im OnlineBereich ständig das Recht