
AW: Läuft die Widerrufsfrist bei einer Reklamation ab?
Kommt man mit diesem Satz durch?
Ich würde sagen nein, denn hier handelt es sich um zwei verschiedene Sachen: das eine Mal ist es ein Widerruf, das andere Mal Geltendmachung von Sachmängeln.
Die Taste ist im Auge des Käufers ein Sachmangel. Ds wird selbstverständlich geprüft und wenn man sich nicht einig ist, muss es eben ein unbeteiligter Dritter (=Anwalt) entscheiden.
Der Widerruf hat aber nichts mit möglichen Sachmängeln zu tun.
Also entweder man macht Sachmängel geltend oder nutzt den Widerrruf - man kann auch widerrufewn weil einem die Taste nicht passt, aber dann ist es ein Widerruf und keine Geltendmachung von Sachmängeln
Es sind eben unterschiedliche Rechtsfolgen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.