
AW: .de aus Schweiz registriert
Wäre nach Anmeldung der Marke eine .de Domain einklagbar?
Nein. Man kann bestenfalls Unterlassung bei geschäftsmäßiger Nutzung verlangen. Ein Herausgabe- oder Übertragungsanspruch gibt es nicht.
Was ist ein realistischer Wert für eine geparkte Domain ohne Inhalt? Name ist ein "Kunstwort", kein Produkt oder ähnliches. Direkte Besucher sind quasi ausgeschlossen.
Dafür gibt es keine "Listen". Das ist ausschließlich Verhandlungssache. Allerdings gibt es Dienste, die den Wert einer Domain beurteilen - nur muss sich daran weder Verkäufer noch Käufer halten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.