
AW: Problem bei Dienstleistungsauktion
Ich geh mal davon aus, dass die Plattform selbst nur vermittelnd auftritt und die Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber direkt abzuschließen sind (findet man ganz bestoimmt in den AGB vonm "My-Schraubenzieher").
Somit kann davon ausgegangen werden, dass nach dem ganzen Hick Hack (auf das hier nicht eingehe, sondern nur mal das Ergebnis sehe) kein Vertrag zwischen möglichem Auftraggeber (kurz mal B) und Mustermann (M) zustande gekommen ist.
Somit haben weder B und M keinerlei gegenseitigen Ansprüche (weder auf Leistung noch auf Schadensersatz).
Bleibt also nur die negative Bewertung des M. Da diese wohl kaum der Wahrheit entsprechen wird, kann M vom "My-Schraubenzieher" die Bewertung entfernen lassen.
Und M kann B dúrchaus negativ bewerten - wenn er bei der Wahrheit bleibt. Dann kann B noch so viele Anwälte und Klagen aus dem Ärmel schütteln, er wird damit nicht weit kommen ... Die "Rechtskenntnis" des B äußert sich darin, das er eine "Rachebewertung" als strafbare Handlung sieht. Das wäre mir neu. bestenfalls Verleumdung, Beleidigung ... die im Zuge der Bewertung geäußert werden, die Bewertung selbst ist gar nichts
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.