Welches Recht gilt, wenn die Seite in Englisch, der Betreiber im Ausland, und der Server in Deutschland ist?
Welches Recht gilt, wenn die Seite in Englisch, der Betreiber im Ausland, und der Server in Deutschland ist?
Das Recht, dem der Betreiber der Seite untersteht, wo er tätig wird.
Sprache und Serverstandort sind völlig egal, der Wohnsitz des Betreibers könnte dann relevant sein, wenn er mit dem Ort der Tätigkeit übereinstimmmt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
toll,dass heisst ich kann voll Gas geben weil dann nicht Deutsches Recht gilt und ich ja direkt keine Deutschen anspreche.
Vielen Dank fuer die Antwort.
Das hab ich nicht gesagt![]()
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Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Zunächst mal das Recht des Landes, in dem der medienrechtlich Verantwortliche seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Dann unter Umständen das Recht jedes Landes, das eine entsprechende Rechtsgrundlage hat, die im Einzelfall gilt.
Teile des deutschen StGB zum Beispiel gelten auch für Taten, die von Nicht-Deutschen im Ausland begangen werden. Wenn ein US-Amerikaner in den USA Nazi-Propaganda veröffentlicht, die via Internet auch in Deutschland gelesen werden kann, kann die deutsche Justiz ein Verfahren wegen Verstoßes gegen §86 und 86a StGB einleiten - was Garry Lauck ja auch mal schmerzlich erfahren hat.
Ein in Deutschland ansässiger Serverbetreiber könnte aber unter Umständen sehr wohl als "Mitstörer" belangt werden, wenn jemand Unterlassungsnansprüche gegen die Veröffentlichung von Inhalten hat, die auf seinem Server gehostet werden.
Mit anderen Worten: es hängt, wie meistens, stark von dem Umständen des Einzelfalles ab.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Nur wenn ihm "Mittäterschaft" vorgeworfen werden kann. §8 TMGEin in Deutschland ansässiger Serverbetreiber könnte aber unter Umständen sehr wohl als "Mitstörer" belangt werden, wenn jemand Unterlassungsnansprüche gegen die Veröffentlichung von Inhalten hat, die auf seinem Server gehostet werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Ich hätte da so ziemlich die gleiche Frage wie abroad. Möchte allerdings einiges genauer/detailierter Wissen.
Angaben:
- Seite in Englisch, privat, keine Werbebanner, keine Links
- Seite enthält Downloads (z.B. eigene Musik), eventuell Gästebuch und Forum
- Kein Impressum, kein Disclaimer, nur E-mail Kontakt
- Hoster in Deutschland (Freehosting)
- Betreiber der Seite ist nicht deutscher Staatsbürger und auch nicht in Deutschland lebend, aber in der EU
Fragen:
- Ist man vor willkührlichen Abmahungen, wie man sie aus Deutschland kennt, sicher? (z.B. wegen fehlenden Impressum)
- Darf/wird/muss ein Freehosting Betreiber Daten (IP-Adresse) herausgeben?
- Darf/wird/muss ein Internet Provider in dem jeweiligen EU-Land Daten herausgeben? (Anschrift, Name..)
Vor willkürlichen Abmahnungen ist man nie sicherIst man vor willkührlichen Abmahungen, wie man sie aus Deutschland kennt, sicher? (z.B. wegen fehlenden Impressum)Und eventuell würde ich hier sogar gerechtfertigte Abmahnungen sehen, kommt ganz darauf an, ob Rechte Deutscher betroffen sind (Urheberrcht, Markenrecht ....)
Darf/Wird/Muss: Ja. Wenn Rechte verletzt werden.Darf/wird/muss ein Freehosting Betreiber Daten (IP-Adresse) herausgeben?Kommt auf die Rechtslage in dem jeweiligen Land an, ein EU Recht gibt es hier, glaub ich, noch nicht.Darf/wird/muss ein Internet Provider in dem jeweiligen EU-Land Daten herausgeben? (Anschrift, Name..)
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Wie ist das eigentlich, wenn man nun Downloads auf seiner Seite hat und ein Forum. Bedarf es da nach deutschen Recht ein Impressum? Es gilt doch das Recht des Landes in welchen der Betreiber lebt?
Das ist auch nach deutschem Recht nicht so einfach zu sagen. Bei einem Forum wird es aber stark angenommen. Einfach mal hier nach Impressumspflicht suchen.Bedarf es da nach deutschen Recht ein Impressum?Der Betreiber muss sich auch an das Recht des Landes halten, in dem er tätig wird. Wenn sich sein Angebot auch an Deutsche richtet, sollte er sich auch an deutsches Recht halten.Es gilt doch das Recht des Landes in welchen der Betreiber lebt?
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Ab wann ist das der Fall?Wenn sich sein Angebot auch an Deutsche richtet
Das ist immer im Einzelfall zu betrachten.
Und wenn man das nicht vorher durch Fachleute (in D dürfen das nur Anwälte, da gibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz) prüfen lassen will, muss man das im Falle eines Rechtsstreit prüfen lassen. Dann kann es aber zu spät sein![]()
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Ich häng mich mal mit dran.
Inhaber der Domain in Deutschland. Server in Deutschland. Angebot richtet sich ausschließlich an Deutsche, bzw dem deutschen Recht unterworfene.
Betreiber im außereuropäischen Ausland. Name ist gefaket, Adresse gibt es laut google-earth nicht. Wer ist jetzt der Ansprechpartner im Falle eines Rechtsstreits?