
AW: Onlinestatistiken erlaubt?
Erstellen darf die jeder. Und auch anzeigen.
Nur als "represantative Umfrage" darf man sie nur unter bestimmten Bedingungen bezeichnen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.