
AW: Haftung als Forenbetreiber
Er ist haftbar, wenn er an der Vertragsgestaltung mitgewirkt hat, oder durch unklare Regelungen vielleicht sogar selöbst Vertragspartner geworden ist. Sowas kann man aber ganz gut ausschließen, wenn man die entsprechenden Rechtskenntnisse hat.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.