
AW: Muss man als deutscher Verkäufer angeben wenn man ausländische Ware verkauft?
Wenn dadurch wesentliche Eigenschaften beeinflusst werden, ja. Also wenn zum Beispiel der falsche Stromstecker dran ist. Wenn es aber die Funktion nicht beeinflusst, meiner Meinung nach nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.