
AW: Internet Kleingewerbe
Jetzt ist die Frage, ist es möglich 2 Gründer zu haben
Ja, Das wird dann in der Regel eine GbR (man kann aber auch andere Rechtsformen wählen). Wichtig ist immer ein sauberer schriftlicher Vertrag, da sowas bekanntermaßen irgendwann in einem "Auseinandergehen" endet und dann ist der Streit groß.
Wenn ja, kann man dan einfach die 2 Personen in der GewA 1 einzutragen ?
Dann wírd die GbR eingetragen.
Und wie verhält es sich wenn Person Y noch keine 18 Jahre alt ist ?
Dann braucht sie die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Und ich glaube noch irgendeiner öffentlichen Stelle, einfach mal beim Gewerbeamt erkundigen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.