Gesetz den Fall man bekäme eine Abmahnung weil man mal "böse" mit Worten zu jemanden war .
Nun hätte derjenige aber dann nichts mehr gesagt , sondern ein anderer
verlinkt eine alte Gesichte ...
Und nun käme Abmahner auf die Idee zu sagen , das würde ihn beleidigen (auch wenn es nichts beleidigendes war) und geht bei , ließe durch einen Anwalt schreiben , daß Mandant sich beleidigt fühle und nun gib mal 2.500 € her .
Abgemahnte würde dann (bildlich) sich an die Stirn tippen und fragen wofür ,
Antwort käme dann aber keine mehr , sondern es kämen dann gleich 2 MAHNBESCHEIDE über jeweils 2.500 € .... ginge sowas ?
Abgemahnte würde in Einspuch dagegen gehen ...
Kann mal einer sagen wir das rechtlich laufen würde wenn mal glaubt , daß man beleidigt würde ?
Mußte das in so einem Fall nicht wieder erst vors Gericht wenn man dem Anwalt schreiben würde , das man keinen Grund sehen würde zu zahlen und dann auch noch doppelt ....