
AW: Käufer bestellt im Online Shop bezahlt aber nicht
Der Verkäufer kann die Erfüllung vertraglicher Pflichten verlangen (Mahnung und Abnahme), falls ein Vertrag bereits besteht. Kommt der Käufer seiner Pflicht nicht nach, kann der Verkäufer auch Schadensersatz verlangen (Lagerkosten, Einbußen bei anderweitigem Verkauf ...)
Kommt auf die Regelungen des Onlineshops an. Wenn da zum Beispiel drin steht " ... Vertrag kommt mit Lieferung zustande ..." hat der Verkäufer schlechte Karten, dann ist das Beschaffungsrisiko sein Problem.
Ist der Vertrag aber schon mit der Bestellung zustande gekommen, dann hat der Käufer Pflichten. Allerdings kann er dann auch sofort von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Um es kurz zu machen: Die Beschaffung und Wiederverkaufbarkeit des Artikels sind bei einem Onlineshop meistens ein Risiko des Verkäufers, dessen sich der Verkäufer normalerweise von Anfang an bewußt sein sollte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.