
AW: Prüfungsprotokolle online stellen

Zitat von
Chamäleon
Mir als Laien ist jetzt jedoch nicht klar, an welcher Stelle ein Rechtsverstoß besteht. Ist das Öffentlichmachen eines "privaten" Gesprächs (falls es sich dabei um eins handeln sollte) grundsätzlich verboten, auch wenn es sich nur um eine Inhaltswiedergabe handelt?
Sein eigenes Prüfungsprotokoll kann man sicherlich online stellen. Bei den Prüfungsprotokollen anderer Studenten sehe ich so einige rechtliche Hürden.
Wenn der Prüfling nach der Prüfung das Protokoll verfasst, ist er Urheber desselben. Eine Verbreitung oder Veröffentlichung ist also nur mit seiner Zustimmung zulässig, anderenfalls handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Eine universitäre Prüfung gehört außerdem zweifellos zum Privatbereich des Prüflings - sie geht außer der Universität und ihm selbst niemanden etwas an.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.