
AW: Wallpaper auf Laptopdeckel kleben
Das könnte eine Verwertung des Werkes sein und damit von der Genehmigung des Urhebers abhängig.
Man könnnte es zwar als "Privatkopie" betrachten, doch es liegt eindeutig eine andere Verwendung als bei dem original vor - deswegen würde ich das problematisch sehen.
Wenn das Gerät dann jedoch weitergegeben oder verkauft werden soll, würde ich auf jeden Fall einen Verstoß sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.