
AW: Domain-Abgabe an Verein
Nein, denn es gibt keinen Herausgabeanspruch. Bestenfalls Unterlassung, wenn irgendwelche Rechte (hier vieleicht das Namensrecht) verletzt werden.
Das würde ich hier aber nicht sehen, da der Verein als solcher die Domain ja nutzt (auch wenn es nur eine Abteilung ist). Solche Sachen müssen und können nur innerhalb des Vereins als juristische Person geklärt werden.
Das wäre ungefähr so, als würde ich mich anzeigen, weil ich mir Geld aus der Geldbörse genommen hätte ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.