Wenn man sich bei einer Online Modelagentur registriert, und aufeinmal unerwartete Kosten auftreten, muss man diese dann bezahlen, auch wenn man noch minderjährig ist (Unter 1?
Gruß David
Wenn man sich bei einer Online Modelagentur registriert, und aufeinmal unerwartete Kosten auftreten, muss man diese dann bezahlen, auch wenn man noch minderjährig ist (Unter 1?
Gruß David
Wenn kan einen Vertrag eingegangen ist (müsste man im Einzelfall sehen), muss man seine Pflichten daraus erfüllen.
Bei Minderjährigen wäre ein solcher Vertrag schwebend wirksam, wenn man da wieder raus will, müssen die Erziehungsberechtigten widersprechen.
Wenn man aber 18 bei der Registrierung sein musste, könnte aber wegen falschen Daten etwas nachkommen (Schadensersatz, Strafbarkeit)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Nein, die Daten wurden richtig angegeben, dies ist auf der Website auch ohne Probleme möglich, da man dort die Geburtsjahre von 1991 aufwährts bis 2008 ohne Probleme auswählen kann.
Dann haben die Erziehungsberechtigten das letzte Wort![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Ich hab den ganzen Käse auch durchgemacht.
Tatsache ist, dass die Preise im Anmeldungstext versteckt sind und nicht deutlich unter dem Angebot stehen. Das ist Betrug bzw. von Anfang an ein ungültiger Vertrag. Hier sollte man NIE zahlen und das Fernabsatzgesetz lesen.
Blöd nur ist das Jeder zweite Bundesbürger sich gleich in die Hose macht, wenn ein ordendlich geschriebener Brief als Rechnung ins Haus kommt. Ich sage: "in den Müll schmeißen und auch alle folgenden Belästigungen missachten".
Erst wenn vom Gericht was kommt Einspruch erheben, was aber in 99% der beschriebenen Fälle nicht passieren wird- promise.
SO, die einzige gute, seriöse und kostenlose „online Agentur“ ist meiner Meinung nach: ***Schleichwerbung gelöscht***.
Lasst Euch nicht abzocken, greetings,
Pete
Geändert von PeterKraft (08.03.2009 um 21:09 Uhr)
Wieso sollte der Fall das Gleiche sein. es gibt auch seriöse Agenturen.Tatsache ist, dass die Preise im Anmeldungstext versteckt sind und nicht deutlich unter dem Angebot stehen. Das ist Betrug bzw. von Anfang an ein ungültiger Vertrag. Hier sollte man NIE zahlen ...Das kann man sich komplett sparen. Das Fernabsatzgesetz gibt es gar nicht mehr, das steht jetzt alles im BGB, zum anderen ist fraglich, ob das diesbezügliche Recht überhaupt relevant ist.und das Fernabsatzgesetz lesenDas kann mächtig ins Auge gehen und diesen Tipp zu beachten wäre einer der größten Fehler. Denn solche Forderungen können schnell rechtskräftig werden, auch ohne rechtliche Grundlage. Sehr viele haben damit schon Kosten am Hals, die sie mit einer richtigen Reaktion gar nicht gehabt hätten.Blöd nur ist das Jeder zweite Bundesbürger sich gleich in die Hose macht, wenn ein ordendlich geschriebener Brief als Rechnung ins Haus kommt. Ich sage: "in den Müll schmeißen und auch alle folgenden Belästigungen missachtenDeswegen sollte alles auch als Einzelfall gewertet werden. Denn wenn deine Voraussage einträfe, wären die meisten Gerichte "arbeitslos".Erst wenn vom Gericht was kommt Einspruch erheben, was aber in 99% der beschriebenen Fälle nicht passieren wird- pBillige Schleichwerbung, deswegen gelöscht.SO, die einzige gute, seriöse und kostenlose „online Agentur“ ist meiner MeinungUnd du hör auf, sinnlose und falsche Tipps zu geben.Lasst Euch nicht abzocken, greetings,
Pete
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.