
AW: Unterlassungserklärung
angenommen eine Person Y hat von einer Firma X eine Abmahnung erhalten.
Y sieht sich bereit die Strafe zu zahlen und die Unterlassungserklärung abzuschicken.
Großer Fehler, wenn man sich die Bedingungen (vor allem die letzte) ansieht. Denn man muss sich nicht knebeln lassen. Auch Unterlassungserklärungen können (und sollten meistens auch) von Anwälten geprüft werden, um entsprechende Absätze auszuschließen.
Y darf also nichts negatives über diese Firma sagen, richtig?
Doch wie verträgt sich das mit der Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit hat hier nichts zu suchen. Denn das ist ein staatlich, und kein bürgerlich garantiertes Recht. Es gilt also Staat (der nichts verbieten darf) gegen Bürger. Zwischen Bürgern kann sowas durchaus geregelt sein (weil Zivilrecht). Auch wenn das nicht üblich ist, aber einmal zugestimmt (schön dumm) muss sich Y nun dran halten.
Falls Y gegen sein 30 jähriges Versprechen verstößt kann eine Vertragsstarfe von bis zu 10.000€ fällig werden. Dies ist zweifelsfrei auch von einem gericht zu prüfen. Dies tritt nur dann in Kraft wenn Y gegen die Unterl... verstösst.
Kommt darauf an. Ich persönlich halte nichts von deartig pauschalen, die Bedingungen nicht berücksichtigenden "Strafen".
Y hat dann nichts zu befürchten wenn er sich so verhält wie er sich verhalten soll? Dann zahlt Y und hat seine Ruhe.
Es sei denn, es passiert ihm mal "aus Versehen", weil er sich irgendwo anders mal wieder ein Bild geholt hat, was dummerweise auch von X war ...
Nicht das mit die Firma X später unterstellt die Bilder von den Gegenständen von Y gehören ihr
Das könnte durchaus passieren. Allerdings müsste X das dann nachweisen.
Ich kann nur empfehlen: Keine Abmahnung oder Unterlassungserklärung ohne Prüfung durch einen Anwalt unetrschreiben.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.