
AW: Website-Auftrag: Auskunftspflicht für fehlende Bildrechte?
Jeder muss das beweisen, was für ihn das Günstigere ist.
W müsste also beweisen, dass er K darauf hingewiesen hat. K müsste lediglich beweisen, dass die Bilder ihm von W zur Verfügung gestellt wurden.
Was davon einfacher ist und wer die besseren Karten hat ... 
Genau deswegen lässt man sich sowas bestätigen, oder verwendet solche Bilder gar nicht erst. Denn mit der Verwendung und Weitergabe hat W auch so gegen Urheberrecht verstoßen - er selbst, nicht K. Und deswegen dürfte er "objektiv" betrachtet auch weniger "glaubwürdig" sein als K, dem man das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit eher abnehmen würde.
Also wenn Aussage gegen Aussage steht würde ich persönlich eher K recht geben - wenn ich den tatsächlichen Hergang nicht kennen würde.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.