
AW: Nach Domain Registrierung Markenrechtantrag eines anderen Unternehmens
1. Nein, denn dazu müsste ein recht bestehen. Auich müsste die verwendung der Marke entgegenlaufen (gewerbliche Nutzung, Konbkurrenz der Klassen)
2. A könnte Widerspruch einlegen (dazu ist die 3monatige Widerspruchsfrist ja da). Allerdings müsste A in diesem Fall Verwendung nachweisen. Das ist ziemlich schwierig (ich kenne einen Fall, wo ein Logo nach 5 Jahren Nutung abgelehnt wurde, wegen fehlender eidesstattlicher Versicherung). Und wenn A noch gar nichts auf der Seite hat, und sicherlich unter diesem Begriff auch nicht auftritt, kann gar keine Verwendung vorliegen. Die Aussichten für A sind alles andere als gut 
Es handelt sich bei dem Wortpaar um 2 umgangssprachliche Wörter aus dem Englischen, welche eigentlich allgemeinen Gebrauch haben.
Das ist kein Grund, ich kenne Marken, die genau so aufgebaut sind. Und die kommen eigentlich auch beim MNarkenamt durch (wenn vielleicht auch erst nach Widerspruich zum Widespruch
)
A könnte natürlich die Löschung beantragen, nur da würde ich noch weniger Chancen sehen.
Zu beachten ist auch, dass sowohl Widerspruch als auch Antrag auf Löschung Geld kosten, was A nicht wiederbekommt.
Wenn A also den Fehler gemacht hat, die Marke nicht zu sichern, obwohl er sie gewerblich verwendet - das nennt man dann Lehrgeld.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.