
AW: Domain Klau wegen Ableben des Inhabers/Verwalters
Nichts kann man da machen.
Bestenfalls gewerbliches Namensrecht wäre hier relevant, da müsste die Domain aber verwendet werden. Ohne Verwendung keine Verletzung von Rechten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.