Hallo zusammen,
Onlineshops sind zur Zeit etwas verwirrend.
Nehmen wir mal an, man bestellt bei einem Shop zwei Artikel, die Artikel sind als lagernd gemeldet.
Bei dem Bestellformular wird kurz vor der Kasse geschrieben, das nicht alles
vorhanden ist und ein Teil wohl noch bestellt werden muss.
In der Eingangsbestätigung steht "Kaufvertrag ab Auslieferung der Ware".
Nun wird man aber im Onlineshop aufgefordert Geld zu überweisen.
Kein Problem, man überweist, der Onlineshop bestätigt den
Geldeingang nach 3 Tagen, die Ware ist weiterhin als lagernd gemeldet und grün.
Nach einer Woche immer noch keine Ware, weiterhin als lagernd gemeldet.
Dann kommen einige Mails, die sagen, das es ungewöhnlich lange dauert
und man desshalb ändern sollte oder einfach weiterlaufen lassen solle.
Man entscheidet sich für zweiteres.
Ein paar Tage später sind die Artikel nicht mehr lagernd und es kommt die Meldung nach 4 Wochen das der Artikel aus dem Sortiment genommen wurde. Die Konkurenz hat ihn mitlerweile auch nicht mehr. Der Nachfolgeartikel ist beträchtlich doppelt so teuer und man müsste 300€ mehr zahlen. (für manche ist das Geld)
Irgendwo hier sollte doch ein Kaufvertrag entstanden sein, die Bestätigung der bestellung ganz zu Anfang ist es ja nicht. Die Meldungen wie "Vertrag ab Versand" dürften gegen geltendes Gesetz verstoßen, wenn Geld gefordert wird.
Sollte hier nicht der Shopbetreiber einen Schadensersatz in Form des Nachfolgeartikels oder eines gleichwertigen teureren Artikels leisten?
Lohnt sich hier eine Klage?
Bin auf Eure Meinung gespannt ...
Grüße
TheNoName