
AW: Musik-Downloads von speziellen Musik Blogs
Da Urheberrecht immer Antragsrecht des Urhebers ist, kann nichts passieren, wenn der Urheber die Lieder selbst irgendwo reinstellt. Denn dann kann er nicht dagegen vorgehen. Aus diesem Grund wäre deine Frage unter den genannten Voruassetzungen ein Wderspruch in sich.
Es sei denn du meinst die Weitergabe solcher Dateien, da braucht man dann die Zustimmung des Urhebers. Nur weil veröffentlicht heißt das nicht, dass man die dann selber wieder weitergeben oder veröffentlichen darf.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.