
AW: öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser
Es kommt darauf an. Bei Gewerbetreibenden ist das (leider) okay, da dürfen die Daten verwendet werden - der größte Schwachsinn des Datenschutz aus meiner Sicht, da eigentlich diese Daten besonderen Schutz (ich meine damit nicht Geheimhaltung, sondern ausschließlich die Verwendung auf irgendwelchen dritten Seiten ...) genießen sollten, aber was solls ...
Bei Privatpersonen darf man das nicht (Datenschutz -> Persönlichkeitsrechte)
Oft ließt man ja im Impressum "Gemäß 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendugn und Weitergabe meiner Daten".
Das bezieht sich auf Privatpersonen. Damit ist es rechtlich sauber.
BDSG § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es,
den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
...
3.nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben,
es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Und die Erwähnung auf irgendwelchen Seiten (egal wie) fällt somit nicht unter Letzteres und muss sich damit an das BDSG halten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.