
AW: Ausländische Anschrift im Impressum auf deutscher Seite?
Es mss der Betreiber sein. Mit vollständiger zustellfähiger Anschrift. Wenn da der Name dazugehört, muss er dabei stehen. Wenn nicht (z.B. bei einer Ltd.) dann nicht.
Ist die Adresse aber nicht der tatsächliche Betreiber (der sitzt irgendwo in Deutschland und will so nur seine Identität hinter einer Briefkastenfirma verstecken) ist das rechtswidrig. Und sowas kann man ziemlich schnell (zum Beispiel durch einen Testkauf) herausfinden.
Und auch der "Sitz" im Ausland schützt nicht vor deutschem Recht, wenn man in D tätig wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.