
AW: Firmenemailadresse, Mails lesen?
Außerdem muss man beachten, dass es keine generelle Regelung zur privaten Internetnutzung gibt.
Genau das ist der auschlaggebende Punkt.
Wenn man die Genehmigung zur privaten Nutzung hat, darf der Mailverkehr nur mit Zustimmung des Betreffenden eingesehen werden.
Aus der Sicht des Chefs würde ich dem Angestellten auch dringend raten, diese Genehmigung zu erteilen, sonst wäre das bei mir der nächste für den Posten "ordentliche Kündigung", denn ich könnte auf jemanden verzichten, der private Dinge über die Firmenmail abwickelt und somit der Firma schaden kann.
Aus der Sicht des Angestellten würde ich diese Genehmihgung auch erteilen, schließlich hab ich mir nichts vorzuwerfen und verwende eine Firmenmail eh nur für Firmenbelange.
Wenn die Genehmigung zur privaten Nutzung nicht besteht, ist es zulässig, da eh nur betriebliche Dinge darüber abgewickelt werden dürfen - somit besteht kein Interesse am Schutz irgendwelcher Daten oder Informationen.
Nur das Kennwort ändern würde ich problematisch sehen, dam man sich damit selbst das Wasser abgraben würde, wenn der Mitarbeiter keinen Zugriff mehr auf seine Mails hat. Das könnte zur Folge haben, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben nicht mehr erfüllt und damit sogar im Recht wäre.
In der Regel muss man aber das Passwort nicht ändern, um Zugriff auf die Daten zu erhalten.
Und ob Genehmigung oder Verbot einer private Nutzung besteht, ergibt sich meines Wissens aus den betrieblichen Gegebenheiten. Es ist aber erstmal von "Nein" auszugehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.