
AW: Dienstleistung auf CD packen, dann als Ware?
zu 1) Nein. Solange es sich wirklich um die Programme handelt.
zu 2) Das macht keinen Unterschied uid deine Aussage ist einfach nur falsch.
Es ist völlig egal, ob es sich um eine Dienstleistung oder Ware handelt. AGB sind - wie der Name schon sagt - allgemeine Geschäftsbedingungen. Also Regeln, die für eine Vielzahl gleichartiger Verträge gelten. Ob das ein Kaufvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag ist, ist völlig nebensächlich _ lediglich bei den Punkten, welche geregelt werden müssten oder könnten spielt es eine Rolle, aber nicht ob oder ob nicht AGB.
Ob oder ob nicht - wie du in den anderen Beiträgen gelesen haben solltest - kommt darauf an, ob man was zu regeln hat oder nicht. Und deswegen machen auch Vorlagen keinen Sinn. Denn es kommt immer auf den einzelnen an, ob er was regeln will, und was.
Übrigens sind fehlende AGB (egal bei welchem Vertrag) meiner Meinung nach kein Abmahngrund, denn wenn nichts separat geregelt ist gelten immer noch die Gesetze.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.