
AW: Professoren bewerten was droht ?
Greift da nicht die Meinungsfreiheit ?
Nein, die Meinungsfreiheit als Grundrecht greift nur im Verhältnis Staat zu Bürger und nicht in Bezug Bürger (Professor) zu Bürger (Seitenbetreiber).
warum dürfen Professoren auf Seiten nicht bewertet werden ?
Dürfen sie schon, nur muss man Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz beachten.
Man darf also keine Unwahrheiten verbreiten, niemanden verleumden, keine persönlichen Daten (Name, Anschriften, Telefonnummern, Emails ....) veröffentlichen ...
Und dafür trägt immer(!) der Betreiber der Seite die Verantwortung. Also auch dafür, dass es der Wahrheit entspricht. Und wie das der Seitenbetreiber prüfen will ... unmöglich.
Wie ich gelesen habe, sollen die in Zukunft den Dozenten benachrichtigen, wenn eine neue Bewertung abgegeben wurde.
Damit die darüber entscheiden können, ob es stimmt. Und da Wahrheit bekanntlich subjektiv ist ... Und natürlich um zu schauen, dass der Schutz der persönlichen Daten beachtet wird.
Wie kann man sich vor sowas schützen ?
Wovor? Davor, dass man die Wahrheit schreiben muss und keine Daten veröffentlichen darf? Überhaupt nicht, warum sollte man sich auch davor schützen können? Der Schutz der Interessen der Professoren (die auch nichts anderes sind als Bürger) zählt da mehr.(Kostenpflichtige) Abmahnungen, Unterlassungsforderungen, Schadensersatz ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.