
AW: Provider sperrt Registrierung, nun außerordentliches Kündigungsrecht?
Kommt darauf an. Normalerweise hat der Kunde auf Wiederherstellung des vertraglich zugesicherten Zustandes. Und dazu gehört nur, was während des Vertragsschluss vereinbart wurde.
Weigert sich der Dienstleister endgültig, dann - und erst dann - würde ich hier ein Kündigungsrecht sehen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.