
AW: Hat ein Domaininhaber das Recht auf die Änderung des DNS-Eintrags?
Meines Wissens hat man das Recht, der Anbieter kann aber dafür eine Aufwandsentschädigung verlangen. Auch könnten zusätzliche Domainkosten des Registrars entstehen, wenn man die Domain aus dem "Paket" herausnimmt, da sie dann nicht mehr Bestandteil des Vertrags sind.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.