
AW: Mahnung wegen Rechnung
Sicherlich darf er, warum sollte er das nicht dürfen? Wenn er seine Leistung nicht bekommen hat darf er mahnen so oft und solange er will.
Die Frage wäre nur, ob die Mahnkosten gerechtfertigt wären. Wenn man nachweisen kann, dass man vor Zugang der Mahnung gezahlt, dürfte das auch kein Problem sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.