
AW: Dorf-Homepage uneigennützig. Einnahmen?
Die Beurteilung, ob ein gewerbe vorliegt müsste im Einzelfall zu beurteilen sein. So wie das geschildert wurde, würde ich das durchaus annehmen (Werbung, Shop, "Spenden" [die eigentlich eine Gegenleistung für eine Dienstleistung sind und deshalb als solche gar nicht genannt werden können]).
Das Problem was ich sehe: Da die Höhe nicht von vornherein definiert ist, kann ein Überschuss (=Gewinn) entstehen. Keine Gemeindewebseite braucht 5 Server ... 
Gewinnspiele dürfen veranstaltet werden, wenn gewährleistet ist, dass kein Einsatz vorhanden ist (Glücksspiel) und die Fragen des Jugendschutzes beachtet werden.
Gingen die oben genannten Vorgänge ohne Probleme?
Aus meiner Sicht nicht.
Fall Probleme auftreten, wie könnte man die umgehen?
Indem man vorher mit den entsprechenden Ämtern, die für Gewerbeanmeldungen verantwortlich sind, das bespricht oder einen Anwalt prüfen lässt.
Würde eine Gerwerbeanmeldung oder die Gründung eines Vereins oder Ähnlichem helfen?
Sicherlich würde das helfen
Ein angemeldetes Gewerbe braucht sich über möglichen gewinn keine gedanken machen, ein Verein darf auch Einnahmen machen.
Allerdings bringt auch beides zusätzliche Verpflichtungen, Buchhaltung, Geschäfts-/Vereinsleitung, Verträge zwischen den Beteiligten ...
Welche Kosten können dabei entstehen?
Neben den Kosten alle die, die Gewerbe/verein mit sich bringen. Vor allem wenn man wenig oder keine Ahnung von der Materie hat, sollte man scih professionelle Hilfe holen (Anwalt, Steuerberater), die natürlich auch Geld kosten ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.