
AW: Gewinnspiel im Internet für Minderjährige?
Gilt dieser Artikel des Jugenschutzgesetzes entsprechend auch für Gewinnspiele mit (Geld-)Gewinnmöglichkeiten im Internet?
Da das Internet öffentlich ist - ja 
Wenn sich nun Jugendliche durch falsche Altersangaben als volljährig ausgeben und bei solchen Gewinnspielen mitspielen, machen sie sich dann (oder die Eltern) wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz strafbar?
Nicht die Jugendlichen, sondenr der Betreiber. Er hat schließlich dafür zu sorgen, dass sie nicht teilnehmen. Wie er das macht ist sein Problem. Nach meinem Kenntnisstand ist eine rechtlich anerkannte Altersverifikation nur das PostIdent. Alles andere (Häkchen, Geburtstag, Kopien, PA-Nummer ...) sind mienes Wissens nicht anerkannt.
Bestenfalls kann der Betreiber die Eltern wegen der Aufsichtspflicht heranziehen, das dürfte aber eher kompliziert werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.