
AW: Stadt nutzt Bildmaterial falsch
Der Urheber hat das Recht zu entscheiden, wie seine Urheberschaft anerkannt wird (§13 UrhG).
Auch die Nutzung und Vergütung sind im UrhG definiert (§31 und §32).
Der Urheber sollte sich also auf die gesetzeslage berufen.
Schafft er das mangels Wissens der Materie nicht allein, empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.