
AW: veröffentlichung alter Zeitschriftencover auf Website
Nein, denn die Zustimmung des Urhebers liegt nun mal nicht vor. Ob man den noch ausmachen oder erreichen kann ist Sache des Verwenders, nicht des Rechts.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.