
AW: Datenschutz bei Minderjährigen
Ok, also die Echtheit der Eltern würde über eingescannten Perso erfolgen.
Das wäre alles andere als ein Echheitsbeweis.
Als Betreiber würde ich mich nicht im Geringsten daraiuf einlassen.
Allerdings ist das Auskunftsrecht überhaupt kein Irrsinn.
[url]http://forum.e-recht24.de/5584-vorratsdatenspeicherung.html[/url]
Und die Betroffenen wären in diesem Fall die Eltern, da sie als Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht haben. Die Herausgabe der Daten kann also durchaus verölangt werden - nur eben vernünftig und sicher. Auf entsprechende Probleme bin ich in dem Beitrag eingegangen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.