
AW: Domainrecht/ Name / Privatenutzung
Kommt darauf an.
Wenn man die Domain gewerblich nutzt, kann es ein Verstoß gegen gewerbliches Namensrecht sein. Dann könnte das Unetrnehmen, welches den Namen trägt Unterlassung fordern.
Bei privater Nutzung muss man nur aufpassen, dass man den Namen nicht suasnutzt, hier käme es eventuell auf die (allgemeine) Bekanntheit an.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.