
AW: Urheberrecht bei privaten Videos
Ja, denn die Person, die gefilmt hat ist die einzige, die Urheberrechte geltend machen kann. Und der Urheber kann selbstverstäbndlich entscheiden, was mit dem Film passiert.
Allerdings hat die Sache noch eine Besonderheit, denn die abgebildete Person hat ein Recht, zu entscheiden, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen (Recht am eigenen Bild). Das bedeutet jedoch nicht, dass er dies ohne Zustimmung des Urhebers und die Anerkennung der Urheberschaft darf.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.