Angenommen, ein privater Verkäufer stellt bei ebay ein Markenkleidungsstück (B-Ware mit Fehler) ein als Auktion ab 1,00 Euro, Laufzeit 10 Tage.
3 Tage später aber würde er feststellen, daß er diesen Artikel schon Monate vorher bereits bei ebay verkauft hatte, dies aber durch private Umstände, Umzug etc. total vergessen hatte, kurz und gut, den Artikel gar nicht mehr besitzen würde.
Leider aber hätte in der Zwischenzeit schon ein Käufer 1,00 Euro geboten.
Der Verkäufer fände bei ebay die Möglichkeit "Artikel vorzeitig beenden", was er dann auch tut mit Grund "Irrtum, Artikel existiert nicht mehr".
Alle Gebote (hier 1 Gebot über 1,00 Eur) würden dadurch automatisch gestrichen.
Promt käme vom Höchstbietenden (1,00 Euro) eine Aufforderung, ihm die Kontodaten zuzusenden, da ihm als Höchstbietenden "gemäß ebay-AGB in Verbindung mit den allgem. Regeln des BGB ein Erfüllungsanspruch auf Übereignung der Ware zustehen würde".
Der Verkäufer würde ihm dann eine erklärende, freundliche Email senden als "Anfechtungserklärung" (das rät ebay in solchen Fällen), in der er oben aufgeführten Sachverhalt schilderte, sich bei ihm entschuldigen und ihn bitten würde, von seinen Ansprüchen auf diesen Artikel zu verzichten.
Dann würde der Verkäufer nichts mehr von diesem Käufer hören und denken, die Sache sei erledigt.
Nach 2 Monaten aber erhielte er per Einschreiben (teurer als das Höchstgebot) einen Brief mit folgendem Text:
"...mit Datum vom xx.2008 war ich Höchstbietender der Ihrerseits geführten Auktion. Demzufolge steht mir ein Anspruch auf Übereignung der Ware zu. (...) Aus diesem Grund sehe ich mich heute dazu veranlasst, Sie nunmehr unter Fristsetzung zum xx.02.2009 aufzufordern den Artikel an die vorstehende Adresse zu übersenden.
Sollten Sie weiterhin untätig bleiben ist damit zu rechnen, dass ich weitere Schritte gegen Sie veranlassen werde."
Als Absender wäre ein Absender/ Adresse genannt, die aber nicht im Telefonbuch steht, nicht bei Google, auch wäre keine Telefonnummer angegeben, nur eine Emailadresse.
Das ganze erschiene dem Verkäufer in "Juristendeutsch" verfasst zu sein, hätte aber einige Rechtschreibfehler, was er komisch finden würde, irgendwie unseriös, evtl. Abzocke, Schikane o.ä..
Die FRAGE: was sollte der Verkäufer tun?
Wäre so eine Drohung wirklich ernst zu nehmen? Es geht schließlich um einen Preis von 1,00 Euro, (der im 1.Verkauf tatsächlich erzielte Preis wäre 30,- Euro)
Der Verkäufer könnte belegen, daß der Artikel bereits zuvor verkauft wurde, hätte eine Bewertung des 1.Käufers in seinem ebay-Profil sowie Bankauszug über Zahlungseingang, zudem ein 100% Bewertungsprofil mit äußerst guten Kommentaren.
Sollte der Verkäufer diese Belege diesem drohenden Menschen einfach zusenden? Könnte er dadurch irgendeinen juristischen Fehler begehen und sich selber reinreiten?
Außerdem würde sich der Verkäufer fragen, woher der "drohende" 2.Käufer seinen Namen und die Postadresse (allerdings falsch geschrieben) hätte?
Der Verkäufer würde annehmen, der drohende Mensch kann ihn nicht bei der Polizei anzeigen wegen "Warenbetrugs", da es nur um 1,- Euro geht, aber wenn er zum Gericht ginge (da er sich aufs BGB beruft), was wäre dann zu erwarten? Anwaltskosten? Prozesskosten? In welcher Höhe?
Der Verkäufer hat leider keine Rechtsschutzversicherung...und hofft auf Hilfe in diesem Forum! Danke!