
AW: darf ein Porträtfoto veröffentlicht werden
Man verletzt möglicherweise das Persönlichkeitsrecht, genauer das Recht am eigenen Bild.
Wenn also keine Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt, sollte man sowas tunlichst vermeiden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.