
AW: Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten
Zunächst muss geklärt werden, ob ein Kaufvertrag besteht. Da keine der Vertragsparteien zurückgetreten ist und ansonsten nach Abschluss der Aktion ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, besteht durchaus ein kaufvertrag. Mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn auch etwas "zögerlich" hat K seine Pflichten erfüllt, jetzt ist V an der Reihe. Und das beinhaltet die Lieferung einer mangelfreien Ware. Das hat mit "Ausschluss von Garantie und Rücknahme" sowie "Privatverkauf" nicht das geringste zu tun, denn dieser Grundsatz des Kaufrechts gilt immer (und kann nicht ausgeschlossen werden).
Somit ist V verpflichtet, eine mangelfreie Ware zu versenden, tut er das nicht, muss er nachbessern. Das "rumstehen lassen" der Ware ist nicht besonders klug.
Ich kann nur hoffen, V hat das gemacht, was samstag bereits genannt hat: Einen Nachweis, dass es tatsächlich seine Ware ist.
Alles in allem hat K gute Chancen, sein Recht zu bekommen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.