
AW: Quellenangabe einer der Irrtümer ?
Urheberrecht ist Antragsrecht. Bedeutet, wenn der Urheber nichts gegen die Verwendung aht, passiert auch nichts. Und selbstverständlich muss der Urheber es auch finden.
Da haben wir ein paar Gründe, weswegen es den "Großen" oftmals egal ist:
- sie verstehen es als Verbreitung
- sie finden es gar nicht
- es erscheint auf Seiten, die 2 Besucher pro Tag haben (wie etwa 80% des Internets), von denen der Urheber nichts weiss
...
Das bedeutet abe nicht, das es das Urheberrecht nicht gibt, sondern nur, das es nicht immer angewandt wird. Aber das liegt ganz allein in der Verantwortung des Urhebers.
Darf man die Artikel von e-Recht verbreiten ?
Die Indexierung des ersten Blogs könnte für viele Foren intressant sein
Für solche Fragen gibt es die Kontaktmöglichkeit und das Impressum. Fragen kostet nichts, und die Antwort wäre bindend.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.