
AW: Verleumdung/Rufmord im Forum
Wenn er für Außenstehende erkennbar ist, ja (es muss nicht immer der Name sein, Beschreibungen reichen auch ...)
Und es muss natürlich Verleumdung sein, wenns die Wahrtheit ist, dürfte bestenfalls das Persönlichkeitsrecht betroffen sein.
Ansonsten sollte man sich mal überlegen, wieso man über sein Profil erkennbar ist ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.